Was wir vielleicht noch nicht gewußt haben – Folge 17

I. Wir wollten noch einmal auf die Cuvées zu sprechen kommen im Anschluß an die Präsentation einiger Cuvées von der Bergstraße vom Oktober. Im deutschsprachigen Raum ist Cuvée ein Synonym für Verschnitt, gemeint ist entweder das gemeinsame Keltern oder auch das Vergären von verschiedenen Rebsorten. Das Wort «Cuvée» stammt vom französischen «cuve», was Bottich oder Weinbehälter bedeutet. Im ursprünglichen Sinne versteht man darunter eine bestimmte Menge Wein, also eigentlich ein Fass Wein. Eine Cuvée soll und kann die Qualität des fertigen Weines verbessern. In Châteauneuf-du-Pape z. B. verschneidet man bis zu 13 Rebsorten miteinander, wobei auch weiße Sorten im roten Châteauneuf zugelassen sind.

einige internationale Top Weine sind Cuvées:

  • Bordeaux: z.B. Cabernet Sauvignon, Merlot, Cabernet Franc, Petit Verdot
  • Champagner: z.B. Chardonnay, Pinot Noir, Pinot Meunier,
  • Chianti: z.B.Sangiovese, Cannaiolo, Malvasia
  • Rioja: z.B.Tempranillo, Grenache, Mazuelo

II. Europaparlament stoppt Pestizidgesetz – siehe Folge 16 Das Europaparlament hat ein Gesetz zur Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden in der EU gekippt. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die Nutzung bis 2030 um die Hälfte im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 zu senken. Weitere Verhandlungen lehnte das Parlament mit knapper Mehrheit ab.

III. Weinetikettierung, eine neue EU-Verordnung tritt ab 8.12.2023 in Kraft Alle Weine, die ab 2024 in der EU hergestellt werden, müssen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates im Rahmen einer Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU neue Informationen enthalten. Die “Herstellung” beginnt mit der Ernte, dem Pressen und der Gärung der Trauben. Daher müssen alle Weine, die vor 2024 abgefüllt werden, diese Angaben nicht tragen. Im Gegensatz zu Lebensmitteln war die EU-Weinindustrie bisher nicht verpflichtet, andere Zutaten als Allergene auf den Weinetiketten aufzuführen. Zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Informationen über Allergene müssen alle in der EU verkauften Weine dann »eine Nährwertdeklaration und ein Verzeichnis der Zutaten« enthalten. Diese Vorschrift bereitet in zweierlei Hinsicht Kopfzerbrechen: Wie kann man diese Daten erfassen und wie kann man sie auf ein vernünftig bemessenes Rückenetikett bringen? So könnte es dann aussehen:

oder als QR-Code

Quellen: Euro-Lex, Scribos, Falstaff, wein-verstehen, wein.plus