Der Antrag kam vom Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim: seit dem 15. Januar 2018 ist die Rebsorte Roter Riesling für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Zukünftig braucht es für deren Anbau keinen Versuchsantrag mehr, die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für die Betriebe, die den Roten Riesling im Versuchsanbeu gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Im Rahmen der Eintragung werden 5 Klone zum Anbau zugelassen.
In der EU-Weinbaukartei wird der Rote Riesling mit der Zahlenkennung 855 geführt.
In Hessen wurde der Rote Riesling bereits im Jahr 2003 klassifiziert. Weinbaubetriebe an der Hessischen Bergstraße und im Rheingau bauen diese Rebsorte seitdem mit grossem Erfolg an.
Quelle: Mitteilung der Hochschule Geisenheim.