Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass Grundwasserkörper in Europa bis 2021 einen “guten Zustand” aufweisen müssen. Für oberirdische Gewässer gilt das Jahr 2027. – Aus Grundwasser wird vornehmlich unser Trinkwasser gewonnen. – Aktuell stellt die Gewässerüberwachung fest, dass eine Reihe von Grundwasserkörpern die angestrebte Zielsetzung verfehlen. Das gilt insbesondere für Grundwässer, die im Einflussbereich von landwirtschaftlichen Sonderkulturen liegen. Das sind z.B. Spargel, Erdbeeren und auch Wein. Dominant ist dabei die Belastung mit Nitrat, das bei der Düngung von Pflanzen nicht aufgenommen wird und in das Grundwasser absickert.
Auch das Grundwasser an der Hangkante des Odenwaldes ist mit Nitrat belastet. Das ist sicherlich nicht primär dem Weinbau anzulasten, ganz freisprechen wird man ihn aber nicht können.
Die Gewässerüberwachung, die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Schonung von Gewässern und deren Umsetzung obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt mit seinen Abteilungen “Umweltschutz” in Frankfurt und Wiesbaden. Die Hochschule Geisenheim ist eingebunden, um wissenschaftlich fundiert geeignete Maßnahmenpakete zu erarbeiten. Es geht dabei insbesondere um an den Weinbau angepasste Verfahren der Bodenanalyse, aus denen Menge und optimaler Zeitpunkt der Düngung ermittelt wird, und um die Weinbergsbegrünung. – Die Weinrebe braucht relativ wenig Sickstoffdünger, ganz wichtig aber ist der richtige Zeitpunkt für die für die Düngegabe.
In Zusammenarbeit mit den Weinbauverbänden Rheingau und Hessische Bergstraße bietet die Hochschule Geisenheim eine Wasserschutzberatung im Hessischen Weinbau an. Die einzelbetriebliche Beratung ist kostenfrei. Sie kann von jedem Betrieb in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner ist das Institut für Bodenkunde und Pflanzenernährung.
Quellen: RP-Darmstadt, Hochschule Geisenheim